Freiheit für Alexander 11 J.alt, geb. in Cottbus,
ex guter Schüler der Bauhausschule in Cottbus.
Vater wollte keine intimen Kontakte mit dem Gutachter.
Herr W. 3 Gutachter waren für den Vater. Herr W. gegen Vater.
Seit 5.12.2022, Alex unter Obhut von JU Cottbus und Kind ist bestraft:
dürfte in Cottbus oder Lychen ( wohn.) keine Schule besuchen.
Für Richterin, Frau H. unwichtig (97F243/22).
Alex ist intellektuell begabt, aber chronisch krank.
12 O.P.in Berlin und Cottbus. Seit der Geburt bei Kindesvater.
Für die Kindesmutter Frau S. ist Alex unwichtig. Vater ist ein Komponist (gegen Drogen und gegen Alkohol).Stattdessen können alle drogensüchtigen Eltern mit Kinder im Haushalt, weiter in Cottbus, Drogen kaufen, verkaufen mit voller Akzeptanz von JU Angestellten (Geldgeber) , Richter, Beistand und Familienhilfe.
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Versucht eine Person in einer Notlage nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen, kann das für denjenigen weder straf- noch zivilrechtliche Auswirkungen haben, auch wenn die Hilfeleistung nur suboptimal verläuft. Liebe Polizei, Staatsanwaltschaft. Artikel 2,3,5,8,34 GG+§323c StGB+ § 839 BGB, § 35 StGB ,§ 32 StGB.
Liebe Bürger. Lesen, übertragen.